AGB

Präambel
(1) Die Firma, Clear-Media – Michelle Schink, Europaring 90, 53757 Sankt Augustin – nachfolgend ,,Anbieter“ genannt – erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für weitere künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.

(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erstellung und Konzeptionierung von Internetauftritten, technischer Ausstattung sowie dem erstellen von Virtuellen 360° Touren.

(3) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die hier vorliegenden AGB gelten ebenfalls bei vorbehaltloser Ausführung der Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden.

(4) Abweichungen von diesen AGB sowie von Vertragsvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Vertragsabschluss und Vertragspartner
(1) Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige konkrete Angebot des Anbieters, in welchem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten werden. Die vom Anbieter abgegebene Angebote sind immer freibleibend.

(2) Der Kunde kann das jeweilige Angebot durch seine Erklärung in Textform binnen einer Frist von maximal 6 Wochen ab Angebotsdatum annehmen, sofern kein anderes Datum im Angebot genannt wurde. Eine spätere Annahme stellt einen Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden dar. Der Anbieter behält sich die Annahme des Angebotes vor.

(3) Der Anbieter ist stets berechtigt, jeweils Subunternehmer mit der Erfüllung aller oder einzelner vertraglicher Pflichten zu betrauen.

Vertragsgegenstand
(1) Der Vertragsgegenstand bemisst sich zunächst nach dem konkreten Vertragsverhältnis. Die vorliegenden AGB sollen zur Auslegung des Vertragsinhaltes dienen. Der Vertragsinhalt geht den AGB im Zweifel vor.

(2) Bei kreativen Tätigkeiten (z.B. Website-Gestaltung) werden sich der Kunde und der Anbieter stets fortlaufend über Fortgang und Ziel der Leistung absprechen. Ziel ist es, die beauftragte Leistung derart anzufertigen, dass sie den Vorstellungen des Kunden unter der Beachtung der kreativen Freiheit des Anbieters entspricht. Nach Bereitstellung der im Angebot festgelegten Anzahl an Entwürfen erfolgt vorbehaltlich einer anderen Regelung eine einmalige Korrekturphase. Die Anzahl etwaiger Korrekturschleifen sowie der Abstimmungsphasen ergibt sich im Übrigen aus dem Angebot.

(3) Bei kreativen Tätigkeiten besteht Gestaltungsfreiheit welche lediglich durch explizite und zum Vertragsgegenstand gewordene Vorgaben des Kunden eingeschränkt wird. Mängelansprüche und Reklamationen im Hinblick auf Gestaltungselemente sind ausgeschlossen. Wird die Gestaltung vom Kunden nach den im Angebot vorgesehenen Korrekturphasen weiterhin bemängelt, ist der Anbieter nur gegen eine gesonderte Vergütung zur wiederholten Leistung verpflichtet.

(4) Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter im Rahmen der Gewährleistung nicht dazu verpflichtet, Updates oder Upgrades zu seinen Leistungen zu erbringen oder den Vertragsgegenstand sonst auf einem aktuellen Stand zu halten, insbesondere auch dann nicht, wenn sich Produkte Dritter ändern.

(5) Support-Leistungen nach Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden, sind, soweit sie nicht vertraglich umfasst sind, gesondert zu vergüten. Regelmäßig sind hiervon Rückfragen des Kunden, Unterstützungsleistungen des Anbieters usw. umfasst.

(6) Vertragsinhalt können auch zusätzliche Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten.

Auftragsabwicklung & Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich alle Informationen sowie Unterlagen bereitzustellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere auch Informationen zu seinem bestehenden EDV-System, beabsichtigten Hardware-Erweiterungen oder funktionale Aspekte. Die Angaben werden vom Anbieter nicht auf ihre Richtigkeit überprüft.

(2) Wünscht der Kunde, Optimierungen oder Produkte selbst einzubinden oder gibt er die erforderlichen Zugänge für den Anbieter nicht frei, wird der Anbieter dem Kunden die zu optimierenden Inhalte und Produkte für die eigene Einbindung zur Verfügung stellen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung, sollte die Einbindung fehlschlagen oder andere Systeme dadurch beschädigt werden.

(3) Sofern der Kunde die Einbindung der Leistungen des Anbieters durch den Anbieter wünscht, hat er dem Anbieter Zugang auf die für die Vertragserfüllung notwendige Systeme zu gewähren.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Datensätze etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos.

(5) Sofern der Anbieter Software von Dritten zur Herstellung des Vertragsgegenstandes verwendet und / oder dies auf Wunsch des Kunden geschieht, hat der Kunde für eine Lizenz zur Nutzung selbst Sorge zu tragen. Der Leistungsumfang ist abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang des Dritt-Produktes.

(6) Erforderliche Änderungen der Daten des Kunden, die im Rahmen eines laufenden Auftrages die Abwicklung des Auftrages beeinflussen oder erbrachte Leistungen betreffen hat der Kunde dem Anbieter dies umgehend mitzuteilen.

(7) Kommt der Kunde seinen Pflichten weder unmittelbar noch trotz einer etwaig gesetzten Frist nicht nach, kann der Anbieter seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Der Anbieter behält sich eine Kündigung und Abrechnung der Tätigkeit in diesem Falle vor.

(8) Der Anbieter ist ab Vertragsschluss berechtigt, mit der Ausführung der vertraglichen Leistung unverzüglich zu beginnen.

(9) Unabhängig vom konkreten Auftragsverhältnis bleibt der Anbieter berechtigt, Erkenntnisse und sonstiges Know-How welches er aus dem Projekt mit dem Kunden erhält, auch in andere Projekte einfließen zu lassen; es sei denn es handelt sich um Inhalte zu deren Geheimhaltung sich der Anbieter explizit verpflichtet hat.

Leistungsänderungen
(1) Änderungen bei laufenden Aufträgen können unter Umständen Kosten verursachen. Der Kunde sollte den Anbieter bei Erkennen einer erforderlichen Änderung so schnell wie möglich kontaktieren. Ebenso wird sich der Anbieter verhalten.

(2) Der Anbieter wird mitteilen welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben kann. Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und gegebenenfalls eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(3) Für Verzögerungen, rechtliche oder technische Probleme oder sonst nachteilige Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand eines Projekts haftet der Anbieter nicht, wenn sich der Kunde über den Vorschlag zur Leistungsänderung durch den Anbieter hinweggesetzt hat.

(4) Wünscht der Kunde eine Pausierung des Projektes, so ist der Anbieter berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

Abnahme
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme). Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung nach Aufforderung durch den Anbieter abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus Gründen des Geschmacks verweigert werden.

(2) Im Projekt sind die Anzahl an Korrekturschleifen enthalten die in den jeweiligen Produkten aufgeführt sind. Sind keine Korrekturschleifen aufgeführt sind auch keine enthalten. Über die aufgeführte Anzahl an Korrekturschleifen hinausgehende Korrekturschleifen werden nach vorher dargelegten Aufwand abgerechnet.

(3) Aufforderungen zu einer Abnahme und die Abnahmen selbst können in Textform (E-Mail) erfolgen.

(4) Korrekturvorlagen sind vom Kunden sorgfältig zu überprüfen. Fehler-Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Etwaige grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche können zusätzliche Kosten verursachen.

(5) Mit der Meldung der Fertigstellung einer (Teil-)Leistung oder im Falle der Endabnahme ist der Kunde verpflichtet, eine Prüfung der (Teil-)Leistung vorzunehmen, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.

(6) Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen dem Anbieter unverzüglich nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Diese Mitteilung muss so konkret sein, dass der Anbieter ohne weitere Rückfrage beim Kunden die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann. Nach einer erneuten Nachbesserung hat der Kunde eine Frist von 7 Tagen nach Fertigstellung um in Textform dazulegen, sollte er die Leistung weiterhin nicht anerkennen. Nach dem verstreichen der Frist gilt die Leistung als abgenommen.

(7) Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird der Anbieter eine Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgte, dass wir die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausbessern können. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von dem Anbieter lediglich eine Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen.

(8) Generell gilt die Leistung mit der Zahlung der Rechnung als vollständig abgenommen.

Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

Preise
(1) Die angegebenen Preise enthalten ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG Kleinunternehmerregelung.

(2) Kosten und Preise ergeben sich aus dem Angebot.

(3) Ist keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, oder wird der Leistungsumfang der vertraglich vereinbarten Leistung überschritten, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung gemäß der im Angebot genannten Preise zu entrichten.

(4) Auslagen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede gesondert zu erstatten.

(5) Der Honoraranspruch des Anbieters entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Anbieter ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

(7) Für alle Arbeiten des Anbieters, die aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Anbieter eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Anbieter zurückzugeben.

(8) Wiederkehrende Leistungen rechnet der Anbieter monatlich ab. Nach Ermessen des Anbieters kann auf ein abweichendes Abrechnungsintervall umgestellt werden.

(9) Preise verstehen sich, soweit nicht anders bezeichnet, in Euro.

Zahlungen
(1) Zahlungen können vereinbarungsgemäß per Einzugsermächtigung, Überweisung oder Paypal erfolgen. Abrechnungen per Rechnung werden nur bei gesonderter Vereinbarung akzeptiert. Rechnungsstellungen erfolgen nach Absprache für zu erbringende Leistungen. Besteht keine Absprache erfolgt die Zahlung im Voraus. Bis zur Zahlung besteht ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Leistungen des Anbieters.

(2) Wird der zu zahlende Betrag durch den Anbieter bei dem Kunden eingezogen, so gilt in Bezug auf die Vorabinformation (Pre-Notification), dass der Anbieter dem Kunden bei Vertragsabschluss ein Datum nennt (z.B. der 1. des Monats). Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, dass das zu belastende Konto zum entsprechenden Zeitpunkt gedeckt sind.

(3) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig und werden entsprechend vom Anbieter eingezogen. Ein Zahlungseingang liegt mit Gutschrift auf dem Konto des Anbieters vor.

(4) Einrichtungsgebühren sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Monatliche Gebühren sind auch ohne anderweitige Klarstellung fällig zum letzten Tag des Monats an dem die Leistung zu erbringen ist.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn der Anbieter die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften aus einer Geschäftsverbindung mit dem Anbieter. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(6) Der Anbieter behält sich vor, im Falle des Verzugs sowie für die Bearbeitung von Mahnungen eine Pauschale in Höhe von 15,00 EUR je notwendigem Schreiben zu erheben. Ferner bleibt im Falle des Verzuges jederzeit nach Wahl des Anbieters die Einschaltung juristischer Hilfe (Rechtsanwalt oder Inkassobüro) zur Verfolgung von Forderungen vorbehalten.

(7) Als Zahlungsbedingung gilt „sofort nach Eingang“ als vereinbart.

Daten des Kunden / Daten auf der Website des Kunden
Der Kunde ist für sämtliche Daten auf seinen Websites und Servern selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presse-, Marken-, Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild sowie anderer möglicher Rechtsgebiete. Unabhängig davon, ob der Anbieter an Teilen der Daten mitgewirkt hat, übernimmt der Kunde infolge seiner Abnahme der Leistungen auch im Verhältnis zum Anbieter die volle Verantwortung für Daten auf seinen Websites und Servern. Der Kunde ist insoweit allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereit gehaltenen Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Bilder und Texte.

Datenschutz
(1) Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) – werden von dem Anbieter in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten. Mitarbeiter werden nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf vom Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwingend notwendig ist.

(2) Der Kunde willigt mit Vertragsschluss darin ein, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person beim Anbieter und seinen Erfüllungsgehilfen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden.

(3) Der Kunde ist Auftraggeber im Sinne des Datenschutzrechtes. Soweit erforderlich wird der Anbieter dem Kunden die erforderlichen Dokumente für die Auftragsdatenvereinbarung unterzeichnen. Der Anbieter geht davon aus, dass der Kunde diese Notwendigkeit mitteilt und dem Anbieter entsprechende Vereinbarungen zusendet.

Lieferung und Termine
(1) Frist-Terminabsprachen, insbesondere solche, durch deren Nichteinhaltung eine Partei gemäß § 286 Abs. 2 ohne Mahnung in Verzug gerät, sind schriftlich festzuhalten und/oder zu bestätigen. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Informationen, Freigaben, etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat.

(2) Sind vom Anbieter Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung.

(3) Soweit eine nicht entschuldigte Verzögerung der vertraglich vereinbarten Ausführungs- und Fertigstellungsfristen eingetreten ist, ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn er dem Anbieter eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Anbieter.

Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergibt sich aus der konkreten vertraglichen Vereinbarung. Im Rahmen dieser Frist können beide Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss an den Anbieter übersandt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung an. Sollte keine Kündigungsfrist festgehalten sein so beträgt diese 1 Monat. Die Meldung der Kündigung muss 14 Tage vor Monatsende eingegangen sein.

(2) Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.

(3) Den Parteien bleibt das Recht auf außerordentliche Kündigung vorbehalten.

(4) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit wie vertraglich geschuldet weiter auszuführen, es sei denn der Kunde stellt den Anbieter hiervon frei. Eine Freistellung entbindet den Kunden nicht davon, die vereinbarte Vergütung für die Leistung des Anbieters zu zahlen. Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung sofort.

Fair-Use Policy

Die Fair-Use Policy bezieht sich auf die unbeschränkte Verwendung von Subdomains, E-Mail Postfächern, FTP Accounts und MYSQL Datenbanken durch den Kunden. Clear Media bietet seinen Kunden eine vorerst uneingeschränkte Nutzung dieser Ressourcen an. Allerdings behalten wir uns das Recht vor, die Nutzung dieser Ressourcen einzuschränken oder zu beschränken, wenn wir einen Missbrauch feststellt. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde zu viele Einträge in den Ressourcen vornimmt und dadurch die Stabilität des Systems beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall kann der Host die Nutzung einschränken, um die Stabilität des Systems für alle Kunden zu gewährleisten. Der Kunde wird hierüber informiert.
Zu Beginn eines Vertrags werden vordefinierte Einträge vorgenommen. Diese können auf Wunsch des Kunden angepasst werden (Immer unter Beachtung der Fair-Use Policy) Hierfür muss sich der Kunde bei Clear-Media melden, um eine Änderung vornehmen lassen zu können.

Urheberrecht & Markenrecht
(1) Alle schöpferischen Leistungen des Anbieters bzw. von ihr eingeschalteter Dritter einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Anbieters, auch wenn sie gesondert berechnet werden.

(2) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung der vertragsgemäß erstellten Inhalte zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang, insbesondere soweit sich der Zweck aus dem Angebot bzw. dem Vertrag ergibt. Im Falle einer Lizenzzahlung endet das Nutzungsrecht mit Einstellung der Lizenzzahlung, sofern nicht anders schriftlich niedergeschrieben.

(3) Änderungen von Leistungen des Anbieters, wie z. B. deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für den Kunden tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters und -soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind- des Urhebers zulässig. Daneben bleibt eine übliche Nutzung von z.B. erstellten Websites selbstverständlich als Vertragsgegenstand gestattet.

(4) Der Kunde hat seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen und des Urheberrechts gegenüber dem Anbieters zu verpflichten. Insbesondere hat der Kunde seine Mitarbeiter aufzufordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen des Programms oder der Benutzerunterlagen anzufertigen. Verletzt ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht des Anbieters, ist der Kunde verpflichtet, an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere den Anbieter unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.

(5) Sofern Leistungen Dritter in der Leistung des Anbieters genutzt werden, die unter eine sogenannte freie Lizenz (zB GNU-Lizenz) fallen, besteht gleichwohl kein Recht des Kunden, die Leistungen des Anbieters ebenfalls als freie Leistungen zu deklarieren, an Dritte weiterzugeben oder sonst dem öffentlichen Zugriff Dritter zugänglich zu machen.

Gewährleistung, Leistungsstörung & Haftung
(1) Die Gewährleistungsfrist für die durch den Anbieter erbrachten Dienstleistungen, beträgt zwölf Monate, es sei denn ein Mangel wurde arglistig verschwiegen.

(2) Der Kunde hat (vollständig) erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgänge üblich, zu untersuchen und dem Anbieter unverzüglich Anzeige zu machen wenn sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Die Regelungen zur Abnahme der Leistung gehen vor.

(3) Der Kunde wird den Anbieter bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften unterstützen. Die Darlegung von Mängeln hat so zu erfolgen, dass der Mangel mit angemessenem Aufwand vom Anbieter reproduzierbar und identifizierbar ist. Nicht reproduzierbare und einmalige Fehler stellen keinen Mangel der vertraglichen Leistung dar. Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, kann der Anbieter nach Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.

(4) Im Falle eines Mangels steht dem Anbieter die Wahl der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung wird unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu. Kann ein Mangel auch nach zwei wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem Kunden nicht. Der Anbieter kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

(5) Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.

(6) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.

(7) In keinem Fall haftet der Anbieter für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Der Anbieter wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm diese bei der Tätigkeit bekannt werden; eine diesbezügliche Pflicht das Vorliegen derartiger Risiken zu überprüfen besteht jedoch nicht. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen.

(8) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, mithin auf den Auftragswert. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(9) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(10) Sofern der Anbieter im Namen und für Rechnung des Kunden gegenüber Dritten auftritt, findet eine Haftung für Mängel der Leistung des Dritten zu Lasten des Anbieters nicht statt. Der Anbieter wird erforderlichenfalls Rechte gegen Dritte an den Kunden abtreten.

(11) Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder von Urheberrechten, die auf dem Verschulden des Anbieters beruhen, darf der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über Dritte zu informieren, die wegen unserer Leistung Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen und in diesem Fall nicht ohne Rücksprache mit uns in Kommunikation mit dem Dritten zu treten.

(12) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.

(13) Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten auch für Mängelansprüche.

(14) Der Anbieter kann keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren der Dienste und Funktionen, die von Dritten bereitgestellt werden (zB genutzte Plattformen, Online-Tools usw.) geben.

(15) Bei eingesetzten Drittprodukten (Tools, Content-Management-Systeme, externe Programme und Anbieter usw.) kann eine Gewährleistung nicht für die Aktualität von Drittprodukten übernommen werden. Ebenfalls stellt es keinen Gewährleistungsfall dar, wenn Drittprodukte derart geändert werden, dass die ursprünglich brauchbaren Produkte durch ein Update unbrauchbar oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die Anpassungen aufgrund von Änderungen an Drittprodukten sind gesondert zu vergüten.

(16) Der Anbieter entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung seiner Webseite oder seines Projektes.

(17) Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber, ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

(18) Clear-Media haftet nicht für entstandene Schäden an Accounts, Anzeigen oder Verträgen bei Dritt-Anbietern. Wir weisen unsere Kunden vor Beginn der Arbeiten auf das uns bekannte Risiko hin.

Geheimhaltung & Referenzen
(1) Der Kunde wird alles ihm durch die Arbeit des Anbieters zufließendes Know-How, sowie jedwede Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse für sich behalten und seine Arbeitnehmer und freiberuflichen Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vertraglich hierzu verpflichten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Informationen handelt, die allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch für zwei Jahre nach Vertragsende.

(2) Zu Werbezwecken darf der Anbieter den Kunden als Referenzkunden benennen. Der Anbieter hat das Recht, den Kunden auf seinen Internetseiten, in Social Media Kanälen, in Pressemeldungen, in Printprojekten, in Rahmen von Vorträgen oder in sonstigen Medien, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, zu nennen und das Logo des Kunden zu benutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter auch die Ergebnisse der Leistungserbringung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzen darf. Der Anbieter bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Kunden das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Sitz des Anbieters.

Schlussbestimmungen
(1) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen geregelt.

(2) Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen. Für unbeabsichtigte Regelungslücken gilt das Vorstehende entsprechend.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich zu dokumentieren.

(4) Vorbehaltlich eines abweichenden – nach deutschem Recht – ausschließlichen Gerichtsstandes, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Der Anbieters bleibt berechtigt, Klagen gegen den Kunden bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gerichts zu erheben.

(5) Bei Unklarheiten oder Widersprüchen gilt, dass zunächst die jeweiligen Aufträge, nebst Leistungsbeschreibung Vorrang haben und sodann diese AGB.

(6) Stand dieser AGB: 10.09.2020

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Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher


Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist,
die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Clear-Media
Michelle Sarah Schink
Europaring 90
D-53757 Sankt Augustin
E-Mail kontakt@clear-media.de
Telefon +49 (0)15678 716725

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Beginnen wir vor Ablauf der 14 Tage mit der Dienstleistung mit der vor Ort Bearbeitung oder Terminen zu dieser, erlischt automatisch das Widerrufsrecht.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

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Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An :
Clear-Media
Michelle Sarah Schink
Europaring 90
D-53757 Sankt Augustin
E-Mail kontakt@clear-media.deHiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)_____________________________________________________Bestellt am (*)/erhalten am (*)__________________Name des/der Verbraucher(s)_____________________________________________________Anschrift des/der Verbraucher(s)_____________________________________________________Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)__________________Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.